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    Chancengleichheit durch Nachteilsausgleich

    Je nachdem, welche Behinderung ein Mensch hat, hat dieser Mensch auch bestimmte Nachteile. Dabei besteht Chancengleichheit. Behinderte haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Und dabei geht es eben nicht darum, Behinderten einen Vorteil zu verschaffen. Sondern ihnen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die den Nachteil der Behinderung zu kompensieren, damit sie den gleichen „Startpunkt“ haben wie nicht-Behinderte.

    Bei mir ist im Studium viel los. Studienleistungen, Hausaufgaben, Klausuren und eine Hausarbeit müssen erledigt und geschrieben werden. Deswegen habe ich mich letzte Woche intensiv mit den Themen „Chancengleichheit“ und „Nachteilsausgleich“ beschäftigt und war bei der Studienberatung, genauer gesagt bei der Inklusionsberatung „Barrierefreies Studieren“ unserer Fachhochschule.

    Mir wurde erklärt, was es für Möglichkeiten gibt. Ich habe bereits in der Schule Klausuren mit dem Laptop geschrieben und eine Zeitverlängerung bekommen. Das war aber keine „Extrawurst“, sondern ein offensichtlicher Bedarf, der mir ermöglichte, die gleichen Bedingungen für eine Klausur zu haben. Ich kann nun mal nicht lange mit der Hand schreiben, weil es für mich eine enorme Anstrengung darstellt und nicht nur Schmerzen, sondern auch Wunden und Blasen verursacht. Mehr Zeit brauche ich, weil ich nicht allzu schnell tippen kann und immer mal wieder Pausen machen muss. Auch meine Begleitperson war immer dabei, um mir Sachen anzureichen, mir die Flasche zu öffnen, mir zwischendurch zum Beispiel meine Haut am Hals einzucremen oder im Notfall die Erstversorgung bei entstehenden Wunden zu gewährleisten.

    Für all die Sachen habe ich an der Fachhochschule einen Antrag gestellt, ich wurde beraten, wie viel Zeitverlängerung möglich ist und wie viel bei mir am sinnvollsten ist. Ich wurde gefragt, ob ich eine spezielle Tastatur brauche und ich habe mit der Beraterin über ein weiteres Problem gesprochen: Eine Dozentin war nicht damit einverstanden, dass meine Begleitperson während der Klausur anwesend ist. Sie könne so nicht sicherstellen, dass die Klausur auch wirklich nur meine Leistung beinhaltet. Dabei muss ich bei ihrer Prüfung sogar im Gesetzestext blättern, was mir sehr schwer fällt. Die Beraterin war ziemlich entsetzt und sagte, es sei ihr vollkommen unverständlich, warum Einige immer noch nicht verstehen, dass die Assistenten bei Menschen mit Behinderung quasi Hände oder andere Körperteile ersetzen und ihre Notwendigkeit unbestreitbar ist. Diese Aussage fand ich sehr treffend, denn um nichts Anderes geht es.

    Nur so können gleiche Bedingungen geschaffen werden und viele Menschen können so einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Auch Menschen, die vielleicht gar nicht darüber nachdenken, beispielsweise psychisch Kranke. Sie können unter anderem einen separaten Raum beantragen, um sich zum Beispiel besser konzentrieren zu können.

    Was hilft, ist nachzufragen und sich beraten zu lassen. Denn auch, wenn es vielleicht Einige anders sehen: Es ist keine Extrawurst, sondern ein Anspruch, den man hat, um die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen zu haben.

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